Steuerliche Folgen einer Scheidung

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Steuerliche Folgen einer Scheidung

Die Auflösung einer Ehe ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern bringt auch eine Vielzahl praktischer und finanzieller Überlegungen mit sich. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Folgen einer Scheidung.

 

1.   Wechsel des Tarifs

Mit der Scheidung wechseln Ehepartner von der gemeinsamen Besteuerung zur getrennten Veranlagung. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr der Ehegattentarif, sondern der Tarif für alleinstehende angewendet wird. Der Stichtag für diesen Wechsel ist der 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres.

 

2.   Umgang mit bereits gezahlten Steuern

Offene Steuerschulden bis zum Trennungsdatum können beide Ehepartner solidarisch belasten. Geleistete Zahlungen werden bei der Trennung hälftig gutgeschrieben oder erstattet, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung oder gerichtliche Regelung.

 

3.   Unterhaltszahlungen

Bei der Trennung muss geregelt werden, wer das Sorgerecht über die Kinder hat, denn die Unterhaltszahlungen sind steuerlich relevant. Der unterhaltsverpflichtete Ehepartner kann die Unterhaltsbeiträge vom Einkommen abziehen, während der unterhaltsberechtigte Ehepartner diese als Einkommen deklarieren muss. Unterhaltsbeiträge für Kinder ab 18 Jahren können nicht mehr abgezogen werden, müssen jedoch auch nicht vom Kind versteuert werden.

 

4.   Splitting der Vorsorge

Die Aufteilung der beruflichen Vorsorge erfolgt hälftig. Ehepartner können sich auf eine andere Aufteilung einigen oder auf die Teilung verzichten. Die hälftige Teilung der Säule 3a kann zu späteren steuerlichen Konsequenzen führen.

 

5.   Wiedereinkauf in die Pensionskasse

Nach der Scheidung entstehen Vorsorgelücken, die steuerbegünstigt durch Einkäufe gefüllt werden können. Das Bundesgericht erlaubt den Bezug dieser eingezahlten Gelder als Kapitalleistung, selbst wenn dies innerhalb von drei Jahren vor der Pensionierung geschieht.

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