Frühpensionierung vs. Ordentliche Pensionierung: Was du wissen solltest

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Frühpensionierung vs. Ordentliche Pensionierung: Was du wissen solltest

Viele Menschen träumen davon, früher in den Ruhestand zu gehen und mehr Zeit für sich selbst, ihre Familie oder ihre Hobbys zu haben. Doch eine Frühpensionierung hat auch ihren Preis: Wer vor dem ordentlichen Rentenalter aufhört zu arbeiten, muss mit einer Rentenkürzung rechnen. In diesem Blogartikel erfährst du, wie hoch diese Kürzung ausfallen kann und welche Faktoren du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.

Wie funktioniert die Frühpensionierung in der Schweiz?

In der Schweiz besteht das Vorsorgesystem aus drei Säulen: der AHV (1.Säule), der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65Jahren.

Eine Frühpensionierung ist bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich, also ab 62 Jahren für Frauen und ab 63 Jahren für Männer. Allerdings musst du dabei mit einer Kürzung deiner Rente rechnen, die je nach Säule unterschiedlich ausfällt.

Wichtig: Das Referenzalter von Frauen und Männern wird ab 2028 auf 65 Jahre vereinheitlicht. Dies bedeutet, dass du ab diesem Zeitpunkt erst ab 63 Jahren eine Frühpensionierung beantragen kannst.

Wie hoch ist die Rentenkürzung bei einer Frühpensionierung?

Die Rentenkürzung hängt davon ab, wie viele Jahre du früher in Rente gehen möchtest und wie hoch dein Guthaben in den verschiedenen Säulen ist. Hier sind einige Beispiele:

AHV-Rente

Die AHV-Rente wird pro vorbezogenem Jahr um 6,8 Prozent gekürzt. Wenn du also zwei Jahre früher in Rente gehst, bekommst du 13,6 Prozent weniger AHV-Rente als bei einer ordentlichen Pensionierung. Die maximale AHV-Rente für eine Einzelperson beträgt 29’680 Franken pro Jahr (Stand 2023). Bei einem zweijährigen Vorbezug reduziert sich diese auf 25’402 Franken pro Jahr.

Pensionskassenrente

Die Pensionskassenrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem dein Guthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Der gesetzliche Umwandlungssatz beträgt 6,8Prozent. Für das überobligatorische Altersguthaben können die Pensionskassen einen tieferen Umwandlungssatz festlegen, der oft zwischen 5 und 5,5 Prozent liegt. Bei einer Frühpensionierung wird der Umwandlungssatz zusätzlich gekürzt, da die Rente länger ausbezahlt wird.

Angenommen, du hast in deiner Pensionskasse ein Guthaben von 500’000 Franken, davon 200’000 Franken im obligatorischen und 300’000 Franken im überobligatorischen Bereich. Bei einer ordentlichen Pensionierung würdest du eine Rente von 31’400 Franken pro Jahr erhalten (200’000 x 6,8 % + 300’000 x 5%). Bei einer zweijährigen Frühpensionierung würde sich diese auf etwa 26’600 Franken pro Jahr verringern.

Fazit

Eine Frühpensionierung kann dir mehr Zeit und Freiheit im Ruhestand ermöglichen, aber sie hat auch Ihren Preis. Du musst mit einer geringeren Rente auskommen, die möglicherweise nicht deinen gewohnten Lebensstandard deckt. Du musst deine Vorsorge gut planen und dein Vermögen sinnvoll anlegen, um eine Vorsorgelücke zu vermeiden.

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